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Was ist das freie Mandat?Das freie Mandat ist im Vorarlberger Gemeindegesetz explizit verankert: § 38 (1) Die Gemeindevertreter sind in Ausübung ihres Mandates frei und an keine Weisungen gebunden. Gelöbnis: § 37 (1) Die Gemeindevertreter haben in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für Gemeindewahlen zuständigen Gemeindewahlbehörde folgendes Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde … nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“
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Wieso hat die Gemeinde Hittisau einen Gutachter beauftragt sich mit dem Wahlmodus zu beschäftigen?2015 ist es zu nach wie vor spürbaren Konflikten quer durch die Gemeinde und Vertretungsgremien gekommen nachdem Gerhard Beer von den GemeindevertreterInnen mit 10:8 Stimmen zum Bürgermeister gewählt wurde. Dies wurde von Teilen der Bevölkerung als Verletzung der Gepflogenheiten erachtet. Dabei haben die GemeindevertreterInnen ihr freies Mandat in Anspruch genommen und nach bestem Wissen und Gewissen ihre Entscheidung getroffen. Das bis dahin lange praktizierte System der Vorwahlen offenbarte Schwächen. Oberstes Ziel war es eine Situation wie 2015 (im Gutachten als „Streit und Unheil“ bezeichnet) zu vermeiden. Im Gutachten wird deshalb empfohlen eine Listenwahl mit Bürgermeisterdirektwahl durchzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu schaffen: Link zum Gutachten. Im Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 21.1.2020 erläutert Bürgermeister Gerhard noch einmal ganz genau wieso der neuen Wahlmodus gewählt wurde: Link zum Protokoll der 60. Gemeindevertretungssitzung (Punkt 7 Allfälliges).
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Was ändert sich gegenüber der letzten Wahl?Die Vorwahl wird von den Listen organisiert: Die Gemeindeverwaltung „bewegt sich auf sehr dünnem Eis“ wenn sie parteiisch für eine Liste Vorwahlen abhält und dafür Gemeindepersonal und öffentliche Gelder verwendet werden. ORF-Beitrag: Vorwahlen sind rein privater Vorgang Es treten mehrere Listen zur Wahl an: Die Gründung einer Liste ist ein demokratisches Grundrecht - auch bei den Gemeindevertretungswahlen der Vorperioden hätten sich weitere Listen bilden können. Darauf haben weder der Bürgermeister noch die Gemeindevertretung einen Einfluss. Der Bürgermeister kann nun direkt gewählt werden: Bei der Gemeindewahl 2020 gibt es in Hittisau erstmals die Möglichkeit den Bürgermeister direkt zu wählen. Dafür gibt es einen eigenen Stimmzettel.
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Wurden alle GemeindevertreterInnen eingeladen auf der Liste Hittisau mitzuarbeiten?Im UMUNS von September 2019 (Vorwort des Bürgermeisters) haben Bürgermeister Gerhard Beer und Vizebürgermeister Anton Gerbis ihre Bereitschaft zur Wiederkandidatur angekündigt. Dieselbe Ankündigung haben sie auch in der Gemeindevertretungssitzung vom 17.9.2020 (TOP 12 Allfälliges) wiederholt. In der Gemeindevertretungssitzung vom 30.12.2019 (TOP 9 Berichte) wurden von MMag. Dr. Peter Vogler die Empfehlungen für eine gesetzeskonforme Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorgestellt und zur Diskussion gestellt. In diesem Zuge haben Bürgermeister Gerhard Beer und Vizebürgermeister Anton Gerbis alle GemeindevertreterInnen eingeladen auf der Liste Hittisau mitzuarbeiten. Ein paar Tage später haben HelferInnen ehrenamtlich die Einladungsbriefe an alle HittisauerInnen für den Versand vorbereitet: Beitrag über den Versand der Einladungsbriefe. Darin wurden alle Wahlberechtigten eingeladen, sich selbst zu melden oder andere zu nennen, die zu einem Einbringen ihrer Talente und Fähigkeiten zum Gemeinwohl all unserer BürgerInnen bereit sind. Es wurden uns zahlreiche wählbare Frauen und Männer genannt und empfohlen. Diese haben wir angefragt.
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Wie ist die Liste Hittisau zu ihrer KandidatInnenreihung gekommen?Bei der Vollversammlung am 28.1.2020 haben die Mitglieder der Liste Hittisau die Reihung in schriftlicher Abstimmung basisdemokratisch entschieden: Beitrag über die Vollversammlung
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Was kostet der Neu- und Erweiterungsbau der Schulen?Folgende Kostenberechnung vom 28.11.2019 ist die Grundlage für die einstimmige Beschlussfassung bei der Gemeindevertretungssitzung am 10.12.2019 (siehe Protokoll, TOP 3). Kostenberechnung: Nettoerrichtungskosten: EUR 30.616.711,02 Bruttoerrichtungskosten: EUR 36.740.053,22 (inkl. Ausweichschule ca. EUR 627.597, inkl. ca. EUR 1,5 Mio Reserve, inkl. Tiefgarage mit 52 Stellplätzen mit prognostizierten Baukosten von EUR 1.696.188) Für einen Teil der Baukosten ist die Gemeinde vorsteuerabzugsberechtigt. Förderungen: Bürgermeister Gerhard Beer hat mit dem Land erfolgreich verhandelt und konnte erreichen, dass das Land Vorarlberg für die Schulen den höheren Fördersatz 2019 ausbezahlen wird. Auf Grund der Reduzierungen der Fördersätze ab 2020 hätten die Gemeinden ca. EUR 470.000 weniger an Bedarfszuweisungen erhalten. Strukturförderung und Bedarfszuweisungen des Landes: EUR 12.155.179 (durch Landesregierung fix zugesagt) Weitere Förderungen wurden in Aussicht gestellt: Klimafonds für LowTech-Projekt bzw. weitere Förderungen aufgrund von biologischer Bauweise, u.a. Die Baukosten der Polytechnischen Schule können anteilsmässig auf die Sprengelgemeinden direkt verumlagt werden und reduzieren die Gesamtfinanzierung In verschiedenen Modellrechnungen wurden Finanzierungszeiträume zwischen 20 und 40 Jahren abgebildet. Über welchen Zeitraum die Schule schlussendlich finanziert werden wird, wird noch festgelegt. Aktuell werden Abklärungen betreffend Zinssatz gemacht und auch alternative Finanzierungsmethoden evaluiert. Schulerhalterverbandsgemeinden Auch die Gemeindevertretungen der Gemeinden Riefensberg und Sibratsgfäll haben das Schulprojekt am 10.12.2019 einstimmig befürwortet: Protokoll der 55. Gemeindevertretungssitzung in Riefensberg, TOP III.1 Protokoll der Gemeindevertretungssitzung in Sibratsgfäll, TOP 4 Details zum Leuchtturmprojekt für Low Tech und Zukunftstauglichkeit Umsetzung Schulbau In der Broschüre Umsetzung Schulbau der drei Schulerhalterverbandsgemeinden ist auf Seite 16 der Darlehensbedarf mit ca. EUR 15 Mio angeführt. Dabei handelt es sich um den Darlehensbedarf aller drei Standortgemeinden, für die Gemeinde Hittisau sind es ca. EUR 13 Mio. Noch unberücksichtigt sind weitere Förderungen nach dem Bundesinvestionsgesetz, des Bundes sowie für energieeffizientes Bauen. Für detaillierte Fragen dazu verweisen wir auf die Hittisauer Gemeindeverwaltung, die dazu kompetent Auskunft geben kann.
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Wie setzt sich die Gemeindewahlbehörde zusammen?Die gesetzliche Grundlage bildet das Landtagswahlgesetz. § 8 (1) Für jede Gemeinde wird eine Gemeindewahlbehörde eingesetzt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Wahlleiter und neun Beisitzern. Die Beisitzer sind nach der Zahl der bei der letzten Wahl zum Landtag für diese Parteien abgegebenen Stimmen zu berufen. Die Beisitzer sind von den im Landtag vertretenen Parteien zu berufen. siehe § 11 (1), § 12 (1) Gemeindewahlbehörde in Hittisau für die Gemeindewahl 2020 laut Kundmachung an der Amtstafel: Wichtiger Hinweis: die Wahlbeisitzer müssen nicht notwendigerweise der Partei angehören, von der sie nominiert werden.
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Wer kann Wahlzeugen entsenden?Jede Liste kann bis zu zwei Wahlzeugen entsenden. Dabei ist die Nennungsfrist zu beachten! § 37 Wahlzeugen (1) In jedes Wahllokal können von jeder Partei, deren Wahlvorschlag von der Gemeindewahlbehörde veröffentlicht wurde, zwei Wahlzeugen entsendet werden. Die Wahlzeugen sind dem Gemeindewahlleiter spätestens am zehnten Tag vor der Wahl durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Partei schriftlich namhaft zu machen; jeder Wahlzeuge erhält vom Gemeindewahlleiter einen Eintrittsschein, der ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokales der Wahlbehörde vorzuweisen ist. Als Wahlzeugen können nur Personen bestellt werden, die in der betreffenden Gemeinde das Wahlrecht besitzen. Welche Befugnisse haben Wahlzeugen? Wahlzeugen dürfen beim Wahlvorgang (inkl. Auszählung) nicht mithelfen, aber den gesamten Wahlvorgang überwachen. § 37 Wahlzeugen (3) Die Wahlzeugen haben lediglich als Vertrauenspersonen der Parteien zu fungieren. Ein weiterer Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung steht ihnen nicht zu. (Quelle: Vorarlberger Gemeindewahlgesetz)
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Wie wird in anderen Vorarlberger Gemeinden gewählt?In der interaktiven Vorarberg-Karte „Alle 96 Gemeinden auf einen Blick“ von ORF Vorarlberg ist für jede Gemeinde ersichtlich wie gewählt wird. Zusammenfassung: In 65 Vorarlberger Gemeinden werden die Bürgermeister direkt gewählt In der Mehrzahl der Gemeinden gibt es mehr als eine Liste
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Wer wird Ersatzmitglied der Gemeindevertretung?Alle WahlwerberInnen, auf die kein Gemeindevertretungsmandat entfällt, sind Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung. Ersatzmitglieder können in Ausschüsse gewählt werden und dort mitarbeiten. (Quelle: Vorarlberger Gemeindewahlgesetz § 47 Verteilung der Gemeindevertretungsmandate auf die Wahlwerber) Beispiel Hittisau: Von den 56 Wahlwerber*innen werden 21 ein Gemeindevertretungsmandat erhalten, die übrigen 35 sind dann Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung.
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Wie kommen die wahlwerbenden Listen zu den Adressen der Wähler*innen?Im Vorarlberger Gemeindewahlgesetz ist festgelegt, dass der Bürgermeister allen wahlwerbenden Parteien auf Verlangen eine Ausfertigung des Wählerverzeichnisses auszufolgen hat. (Quelle: Vorarlberger Gemeindewahlgesetz, § 12 Wählerverzeichnis Abs. 8)
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